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Was sind Geburtsregister?

Geburtsregister zählen zu den ersten Anlaufstellen bei der Ahnensuche: Denn seit 1875 dokumentieren zuständige Standesämter in Deutschland sämtliche Geburten. Wo komme ich her? Wo liegen meine Wurzeln? Diesen Fragen gehst du auf den Grund, indem du dich von Geburtsurkunde zu Geburtsurkunde tastest und so den Nebel deiner Vergangenheit lichtest. Neben der Analyse von Kirchenbüchern, öffentlichen Archiven, Familienwappen oder sogar der eigenen DNA kannst du auch Standesämter kontaktieren und Geburtsurkunden online, telefonisch oder vor Ort beantragen.

Geburtsurkunden und Geburtsregister in Deutschland

Meist machen wir uns erst auf die Suche nach ihr, wenn wir einen Personalausweis beantragen, heiraten oder ein Bankkonto für unsere Kinder eröffnen: die Geburtsurkunde. Sie enthält die wichtigsten Daten zu unserer Geburt und wird aus dem sogenannten Geburtsregister erstellt. Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass Geburten auf deutschem Boden innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt mitzuteilen sind. Zur Anzeige verpflichtet sind sorgeberechtigte Eltern oder bei der Geburt anwesende Personen (falls die Eltern nicht zur Anzeige fähig sind). Erfolgt die Geburt im Krankenhaus oder einer Einrichtung für Geburtshilfe, so liegt die Anzeigepflicht bei der entsprechenden Einrichtung.

Geburtsurkunden werden in der Regel vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt. In der Geburtsurkunde halten Standesbeamte sämtliche Informationen fest, die deine Existenz definieren und – so sonderbar es auch klingen mag – deine Existenz beweisen. Diese Informationen sind das Herzstück des heutigen Meldewesens und werden unter dem Begriff Personenstandsdaten zusammengefasst. Solche sensiblen Daten sind in den Standesämtern selbstverständlich sicher verwahrt. Informationen zu deiner Person aus dem Geburtsregister kannst in erster Linie nur du selbst erfragen, außerdem Verwandte ersten Grades sowie Ehe- und Lebenspartner.

Aktuell beurkunden Standesbeamte folgende Personenstandsdaten in deutschen Geburtsregistern:
  • Geburtsregisternummer inkl. Geburtsjahr
  • Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde
  • Vorname und Geburtsname des Kindes
  • Geburtsort und -datum
  • Geschlecht des Kindes
  • Angaben zu rechtlichen Eltern (Namen und, wenn gewünscht, Religion)
  • Name des ausstellenden Standesamts
  • Name und Unterschrift des Standesbeamten
  • Siegel des Standesamten
Besonders wichtig ist für Ahnenforscher die sogenannte Schutzfrist der Geburtsurkunde. Standesämter bewahren Geburtsurkunden 110 Jahre lang auf. Nach dieser Frist verlieren Geburtsurkunden Ihren Urkundencharakter und gehen an öffentliche Archive des Landes oder der Kommune zur dauerhaften Verwahrung. Ab diesem Zeitpunkt sind Geburtsregister öffentlich zugänglich und stehen jedem Ahnenforscher für die Recherche zur Verfügung. Um Details über deine Vorfahren in alten Geburtsurkunden zu finden, gilt es also, zuständige Standesämter oder öffentliche Archive aufzuspüren. Es geht allerdings auch einfach: Indem du Anbieter wie Ancestry® zu Hilfe nimmst, die bereits viele dieser archivierten Geburtsregister digitalisiert haben und durchsuchbar im Internet zur Verfügung stellen.

Das Geburtsregister vor und nach 1875

Bei direkten Vorfahren wie Eltern und Großeltern ist es relativ leicht die Geburtsurkunde zu finden. Komplizierter sind Geburten vor 1875, denn dieses Jahr stellt eine Zäsur für deutsche Geburtsregister dar. Mit dem 1875 beschlossenen „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung“ kam es ab 1876 zum Inkrafttreten der Personenstandsregister und somit auch der Geburtsregister im Deutschen Kaiserreich. Das Großherzogtum Baden führte sogar schon seit 1870, das ehemalige Preußen seit 1874 eigene Geburtsregister. Vor 1875 wurden Taufen (nicht Geburten), Eheschließungen und Beisetzungen nur in Kirchenbüchern erfasst. Diese bewahren Kirchenarchive heute in originaler und digitaler Form auf. Ahnenforschung vor 1875 setzt somit bei Kirchenbüchern, nach 1875 bei Personenstandsregistern an.

Natürlich haben Personenstandsregister seit 1875 so manchen Wandel erlebt. Eine Novellierung des Personenstandsgesetzes führte am 3. November 1937 zur Umbenennung des Geburtsregisters in „Geburtenbuch“. Ebenfalls wurde das „Familienbuch“ (nicht zu verwechseln mit dem „Stammbuch der Familie“) eingeführt, das Informationen zu Ehepartnern und Familienangehörigen erfasste. 1957 wiederum ersetzten die zwei Personenstandsregister „Heiratsbuch“ und „Familienbuch (neuer Art)“ das alte Familienbuch.

Der jüngste und wichtigste Einschnitt ist das Jahr 2009. Am 1. Januar 2009 trat das elektronische Personenstandsregister in Deutschland in Kraft und brachte wesentliche Änderungen für das Meldewesen. Der ursprüngliche Begriff „Register“ trat wieder an die Stelle von „Buch“. Ebenfalls wurden Familien-, Heirats-, Geburts- und Sterbebücher in ihrer bisherigen Form sowie Abstammungsurkunden und Geburtsscheine abgeschafft. Beurkundungen zum Personenstand werden ab 2009 (seit 2013 verpflichtend) stattdessen in vier Registern geführt und elektronisch erfasst:
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Geburtsregister
  • Sterberegister

Beantrage deine Geburtsurkunde oder die deiner Verwandten

Mitunter kommt sie abhanden, die Geburtsurkunde. Doch du kannst dir nicht nur deine eigene, sondern auch die Geburtsurkunde von Verwandten beim zuständigen Standesamt erneut anfordern. Geburtsurkunden von Verwandten lassen sich allerdings nur dann beantragen, sofern du in gerader Linie (Eltern, Großeltern) verwandt bist. Bei indirekter Verwandtschaft (Geschwister) ist ein berechtigtes Interesse vorzuweisen. Ist die Schutzfrist der Geburtsurkunde nach 110 Jahren abgelaufen, so kontaktierst du nicht mehr das Standesamt direkt, sondern das öffentliche Archiv, in dem sich die Urkunde vermutlich befindet. Nützlich ist es, zuvor die Verwandtschaft zu befragen, um möglicherweise bereits bekannte Daten wie Geburtsdatum und Geburtsort bzw. weitere Details zu verwandtschaftlichen Verhältnissen anzugeben.

Tipp: Bei der Antragstellung ist zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und der beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde zu unterscheiden. Die beglaubigte Abschrift ist eine vollständige Kopie des Grundregisters und enthält alle Angaben zum Personenstand, zu leiblichen und rechtlichen Eltern und späteren Änderungen im Personenstand. Die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde hingegen stellt nur einen Geburtsregisterauszug dar und enthält die wichtigsten Angaben des Geburtseintrags – also in der Regel Angaben, die das Kind und nicht die Eltern betreffen.

Schritt für Schritt Licht ins Dunkel bringen

Eins steht fest: Ahnenforschung erfordert Geduld, Beharrlichkeit und Neugier. Hast du jedoch erst einmal damit begonnen deine Wurzeln freizulegen, wirst du nicht mehr aufhören wollen. Wie bei der Erschließung unerforschter Kontinente, verbindest du die Haupt- und Seitenlinien deiner Familie und erfährst vielleicht von verschollenen Verwandten, die es während der Weltkriege oder während der Auswanderungswellen im 19. Jahrhundert in die weite Welt verschlug.

Besonders praktisch für die Ahnensuche: Kirchenbücher werden als eine der wichtigsten Quellen der Ahnenforschung zunehmend in Online-Datenbanken erfasst. Du kannst somit auch viele dieser frühen, ursprünglichen Geburtsregister online einsehen. Ancestry® bietet beispielsweise Millionen digitalisierte Zweitschriften aus Kirchenbüchern deutscher Gemeinden, einen riesigen Bestand digitaler Geburtsurkunden aus Geburtsregistern und viele weitere historische Originaldokumente, die dir bei der Entschlüsselung deiner Familiengeschichte helfen.